Steuerliche und rechtliche Aspekte

Beim Erwerb einer Immobilie auf Ibiza fällt bei gebrauchten Objekten eine Steuerzahlung in Höhe von 6% an, bei Neubauten beträgt die Steuer 7%. Desweiteren wird eine notarielle Verbriefung durchgeführt, welche 1% des Kaufpreises ausmacht. Rechtlich gesehen ist ein Immobilienkauf inzwischen unbedenklich, da er Schutz des Europarechts genießt. Jedoch sollte man zur Sicherheit einen Immobilienfachmann in Betracht ziehen, um Gewissheit über Eigentumsverhältnisse, Bausubstanz und Baugenehmigung ggf. zu erlangen.

Hier einige Faustregeln die unbedingt beachtet werden sollten:

  • Beziehen sie nach dem Kauf Anspruch auf einen notariell beglaubigten Kaufvertrag und eine umgehende Eintragung ins Grundbuch
  • Lassen sie sich alle wichtigen Dinge schriftlich belegen, um z.B eine Vorauszahlung später vor Gericht nachweisen zu können. Verlassen sie sich nicht auf mündlich getätigte Versprechen!
  • Verschaffen sie sich beim Verkäufer klarheit über die Eigentumsrechte, durch Vorlage des notariell beglaubigten Kaufvertrages und ggf. durch eine Kopie des Grundbucheintrages.
  • Tätigen Sie Vorauszahlungen nur gegen das erbringen eines entsprechenden Nachweises, das sie tatsächlich gezahlt haben

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  1. Liegen evtl. Verbindlichkeiten auf dem Objekt die der vorherige Besitzer hinterlassen hat?
  2. Ist das Objekt mit Steuerschulden belastet?
  3. Wie ist die Beschaffenheit des Baulandes einzuschätzen,bestehen Gefahren?
  4. Ist das Objekt einem Pacht- oder Mietvertrag unterzogen?
  5. Bestehen Baupläne die der örtlichen Gemeinde vorliegen?

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